Privatpersonen
So nehmen Privatpersonen z.B. Aufklärungsleistungen in Anspruch bei:
- Probleme im zwischenmenschlichen Bereich in Partnerschaft und Familie
- Unterhalts- und Erbvorgänge
- Miet- und Pachtprobleme
- Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Betrug und Unterschlagung
- Probleme in den Bereichen Freizeit, Erholung und Arbeit
- Verleumdungen und Beleidigungen
- Gewährleistungsprobleme
- Unfall- oder andere Verkehrsereignisse
