Berufsbild
Die Auftraggeber von Detektiven sind sowohl Privatpersonen, Firmen und Institutionen, die ein rechtliches Interesse an Aufklärungsmaßnahmen haben.
So nehmen Privatpersonen z.B. Aufklärungsleistungen in Anspruch bei:
- Problemen im zwischenmenschlichen Bereich in Partnerschaft und Familie
- Unterhalts- und Erbvorgängen
- Miet- und Pachtproblemen
- Eigentumsdelikten wie Diebstahl, Betrug und Unterschlagung
- Problemen in den Bereichen Freizeit, Erholung und Arbeit
- Verleumdungen und Beleidigungen
- Gewährleistungsproblemen
- Unfall- oder anderen Verkehrsereignissen
Wirtschaftsunternehmen beauftragen Detekteien mit Aufklärungsleistungen bei völlig anderen Problemlagen, so u.a. bei:
- Verrat von Betriebs- u. Geschäftsgeheimnissen
- Schwarzarbeit, Geschäften ohne Rechnung
- Betrug, Unterschlagung, Diebstahl
- Vortäuschung von Krankheiten
- Patent-, Marken- und Produktpiraterie
- unlauterem Wettbewerb
- Ausschreibungsbetrug
- illegalen Firmenausschlachtungen
- unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
- Subventionsbetrug
- betrügerischen Warentermingeschäften
- Sabotage an den BetriebsmitteIn
- dubiosen Anlage-Angeboten