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Berufsbild

Die Auftraggeber von Detektiven sind sowohl Privatpersonen als auch Firmen und Institutionen, die ein rechtliches Interesse an Aufklärungsmassnahmen haben.

Privatpersonen

So nehmen Privatpersonen z.B. Aufklärungsleistungen in Anspruch bei:

  • Probleme im zwischenmenschlichen Bereich in Partnerschaft und Familie
  • Unterhalts- und Erbvorgänge
  • Miet- und Pachtprobleme
  • Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Betrug und Unterschlagung
  • Probleme in den Bereichen Freizeit, Erholung und Arbeit
  • Verleumdungen und Beleidigungen
  • Gewährleistungsprobleme
  • Unfall- oder andere Verkehrsereignisse

Wirtschaftsunternehmen

Wirtschaftsunternehmen beauftragen Detekteien mit Aufklärungsleistungen bei völlig anderen Problemlagen, so u.a. bei:

  • Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Schwarzarbeit, Geschäfte ohne Rechnung
  • Betrug, Unterschlagung, Diebstahl
  • Vortäuschung von Krankheiten
  • Patent-, Marken- und Produktpiraterie
  • unlauterer Wettbewerb
  • Ausschreibungsbetrug
  • illegale Firmenausschlachtungen
  • unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung
  • Subventionsbetrug
  • betrügerische Warentermingeschäfte
  • Sabotage an den Betriebsmitteln
  • dubiose Anlage-Angebote

Kantonale Bewilligungspflicht & Verbandsstandard

Mehrere Kantone schreiben für Privatdetektive und Ermittler eine behördliche Bewilligung mit strengen Zulassungsvoraussetzungen (Leumundsprüfung, Betreibungs- und Strafregisterauszug, teils Fach- und Rechtsprüfungen) vor. Zudem erfordern Observationen im Bereich der Sozialversicherungen eine bundesrechtliche Bewilligung (BSV). Gerade wegen dieser fragmentierten Rechtslage ist die FSPD-Mitgliedschaft für Unternehmen, Anwaltskanzleien und Privatpersonen das entscheidende Qualitätssiegel: Alle FSPD-Ermittler durchlaufen ein sorgfältiges Aufnahmeverfahren, verfügen über die in ihrem Kanton erforderlichen behördlichen Bewilligungen und verpflichten sich strikt auf die Standesregeln des Verbands.